Dieser Text ist noch nicht verfasst. Er muss vor dem Livegang von einer Rechtsberatung geprüft werden. Siehe documentation.md, Abschnitt „Rechtliches".
Hineingehören: Vertragsschluss, Preise und Zahlung, Stornierung und Umbuchung, Ausfall eines Kurses, Haftung, sowie die Widerrufsbelehrung.
Offene Frage an die Rechtsberatung: § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nimmt Freizeitveranstaltungen mit festem Termin vom Widerrufsrecht aus. Trifft das auf die Kurse zu, ist die im Entwurf genannte kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vorher ein freiwilliges Entgegenkommen. Für Gutscheine ohne Termin dürfte das volle Widerrufsrecht gelten.